Die aktuelle Einspeisevergütung für Solarstrom aus einer Photovoltaik Solaranlage richtet sich nach der EEG Novelle 2012 vom 17.08.2012. Für alle Anlagen, die ab 1.4.2012 in Betrieb genommen werden, gilt die Begrenzung der maximal vergütungsfähigen PV-Stromerzeugung gemäß dem neuen „Marktintegrationsmodell“ erst ab 1.1.2014.
Ab diesem Zeitpunkt werden Anlagen bis 10 kWp weiterhin für 100% und Anlagen größer 10 bis einschließlich 1.000 kWp für maximal 90% der erzeugten Strommenge den normalen Einspeisetarif erhalten. Das Marktintegrationsmodell gilt nur für Dachanlagen und nicht für Freiflächenanlagen. Der normale Einspeisetarif richtet sich nach Leistungsschwellen. Das EEG unterscheidet vier Leistungsstufen für die Vergütung von Solarstrom aus einer Solaranlage:
- bis 10 kWp
- über 10 kWp bis 40 kWp
- über 40 kWp
- Dachanlagen auf nicht Wohngebäude im Außenbereich, Dachanlagen über 1 MWp bis 10 MWp und Freiflächenanlagen bis 10 MWp
Vergütung für eingespeisten Solarstrom
Die Degression der Vergütungssätze wird quartalsweise festgelegt. Diese beträgt für die Monate Mai bis Juli 2013 monatlich 1,8%.
Daraus ergibt sich für die o.g. Vergütungsklassen folgende Solarstrom Vergütung:
Inbetriebnahme bis 10 kWp 10-40 kWp 40-1000 kWp 1-10MWp
Mai 15,63 14,83 13,23 10,82
Juni 15,35 14,56 12,99 10,63
Juli 15,07 14,30 12,75 10,44
Alle Tabellenangaben in ct./kWh. Der jeweilige Netzbetreiber vergütet diesen Solaranlagenstrom zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer an die Solarstrom Erzeuger.
Für die Berechnung der Vergütung einzelner Photovoltaik Anlagen gilt auch weiterhin, dass die einzelnen aufgeführten Vergütungssätze anteilig für den jeweiligen Leistungswert der Anlage bemessen werden (Mischkalkulation der jeweiligen Vergütungsklassen nach Anlagenleistung). Wir eine Photovoltaikanlage mit 90 kWp Leistung im Mai 2013 in Betrieb genommen, dann erhält der Solarstrom Erzeuger für die ersten 10 kW 15,63 ct./kWh, für weitere 30 kW 14,83 ct./kWh und für die letzten 50 kW 13,23 ct./kWh.
Ab 1.01.2014 greift dann das o.g. Marktintegrationsmodell. D.h., die aufgelistete Solarstrom Vergütung wird dann nur noch für 90% der Strommenge aus der jeweiligen Photovoltaikanlage bezahlt. Die Anlagenkategorie des Marktintegrationsmodells (größer 10 – 1.000 kWp) stellt eine scharfe Grenze dar (keine Mischkalkulation). D.h. für eine 11 kWp bzw. 999 kWp Anlage gilt das Modell und für eine 9 kWp bzw. 1.001 kWp gilt es nicht.
Entwicklung der Photovoltaik Einspeisevergütung
Zwar ist die Einspeisevergütung für selbst erzeugten Solarstrom mittlerweile unter den durchschnittlichen Stromtarif gefallen, liegt aber immer noch bis zum Vierfachen über dem Strompreis, der an der Börse in Leipzig gehandelt wird. Mit der Inbetriebnahme der Photovoltaik-Anlage wird diese Vergütung auf 20 Jahre festgeschrieben und nicht mehr verändert.
Allerdings unterliegt die Einspeisevergütung einer monatlichen Degression von derzeit 1,8 %. Wer sich diese attraktive Einnahmequelle erschließen will, sollte zügig handeln. 2013 sind die Werte noch rentabel, 2014 aber ist auch schon das Ende dieser Variante der Einspeisevergütung in Sicht.